
Ihre Lohnsteuerhilfe in Breuna
Steuererklärung für Arbeitnehmer von den Steuerexperten der Lohnsteuerhilfe in Breuna . Die Lohi hilft, Steuern zu sparen. Jedem Mitglied ganz individuell.
Seit 2011 macht die Lohi-Beratungsstelle Am Wiesacker 21 die Steuererklärung für ihre Mitglieder. Die Steuerspezialisten sind Anlaufstelle für Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre in allen Fragen rund um die Einkommensteuer. Bei Bedarf bietet der Lohnsteuerhilfeverein sogar Termine außerhalb der regulären Öffnungszeiten an.
Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung und beraten Mitglieder in allen Fragen zur Einkommensteuer kostenlos, egal wie oft Sie uns brauchen.
- Hausbesuche bei Menschen mit Bewegungseinschränkung
- Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung
- Termine nach Vereinbarung
- Parkplätze vor der Beratungsstelle
- Hausbesuche bei Menschen mit Bewegungseinschränkungen
Breuna befindet sich verkehrsgünstig gelegen an der Autobahn A44. Von dort kommend fahren Sie die Ausfahrt 66 Breuna ab und fahren in Richtung Breuna. Nach ca. 1 km erreichen Sie den Ortseingang. Biegen Sie nach ca. 100 m links ab in "Zum Steinfeld" und nach weiteren 100 m rechts in "Am Wiesacker". Sie finden die Beratungsstelle nach 200 m auf der linken Seite. Parkplätze befinden sich direkt vorm Eingang.
Von allen anderen Richtungen aus fahren Sie bitte in Breuna in Richtung Autobahn A 44 in die Wolfhager Straße. Kurz vor dem Ortsausgang biegen Sie rechts ab in "Zum Steinfeld" und folgen der oben angegebenen Beschreibung.
Die Beratungsstelle ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen.
Bitte steigen Sie an der Haltestelle "Breuna- Am Braunsberg" aus und gehen ca. 50 m in Richtung Ortsausgang.
Biegen Sie rechts in "Zum Steinfeld" ein und folgen wie oben beschrieben den weiteren Weg. (ca. 5 Min. Gehweg).
Öffnungszeiten
nach Vereinbarung |
Steuererklärung für Arbeitnehmer
für nur 59 € bis 429 € - sozial gestaffelt, je nach Einkommen.
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Wir machen die Steuererklärung für Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre im Rahmen einer Mitgliedschaft, begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG.